Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Planungshonorars; Auslegung des Begriffs "Umbau"; Analoge Anwendung des § 76 Abs. 2 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure); Technische Gebäudeausrüstung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein "Umbauzuschlag" bei Neuplanung von technischen Anlagen "im Bestand"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 3 Nr. 5, § 24, 75
Begriff des Umbaus gem. § 76 Abs. 1 HOAI
Besprechungen u.ä. (3)
- seifert-sv.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Honorierung von neu hergestellten technischen Anlagen in Bestandsgebäuden (Dipl.-Ing. Werner Seifert; BauR 2001, 35-36)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Einbau einer neuen Anlage der technischen Ausrüstung im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes: Umbauzuschlag?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Umbauzuschlag bei Neuplanung von technischen Anlagen im Bestand! (IBR 2000, 130)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.01.1999 - 8 O 434/98
- OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 755
- NZBau 2000, 206
- BauR 2000, 1221
- BauR 2000, 762
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91
Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99
Dem trägt auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1993, 141 ff.) Rechnung, auf die sich der Kläger in der Berufungsbegründung berufen hat. - BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74
Stromlieferungsvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hält diese Verpflichtung einer Prüfung hinsichtlich Art. 24 GG stand (vgl. BGHZ 66, 62 ff.). - OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94
Trafostation auf Garagengrundstück: Entschädigung?
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1995 - 19 U 215/94. - OLG Hamm, 30.09.1991 - 2 U 34/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 4 U 47/99
Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 346 ff.).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 6/01
Abschlagsforderung
Eine Untrennbarkeit in diesem Sinne liegt schon deshalb nicht vor, weil der Kläger nach den Vertragsabsprachen der Parteien auch mit der Sanierung anderer Gebäude befasst war und sich deshalb die Vergütungsansprüche auch bei der Honorarabrechnung in der von § 23 Abs. 1 Satz 1 HOAI geforderten Weise trennen lassen; ein Umbauzuschlag steht dem Kläger deshalb allenfalls für seine Planungsleistungen an eben jenen Gebäuden zu (vergl. zu technischen Anlagen OLG Brandenburg BauR 2000, 762). - OLG Celle, 02.08.2023 - 14 U 200/19
Kein Umbauzuschlag für Planung einer neuen TA in einem Bestandsbau!
Bei der Planung einer vollständigen neuen technischen Anlage im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes wäre demnach kein Umbauzuschlag zu gewähren (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 5. November 1999 - 4 U 47/99;… Wuchner, in: Korbion/Matscheff/Vygen, HOAI, 9. Aufl., § 56, Rn. 29 mwN). - LG Zwickau, 17.03.2006 - 7 O 1795/04
Vollständige Demontage/Neuherstellung: Umbauzuschlag?
a) Es ist bereits die Auffassung zweifelhaft, wonach ein Umbau i.S.d. § 76 Abs. 1 HOAI dann nicht vorliegen soll, wenn eine vollständig neue technische Anlage im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes geplant und errichtet wird (so OLG Brandenburg BauR 2000, 1221;… ohne nähere Begründung Korbion/Manscheff/Fügen 6. Auflage § 76 HOAI). - AG Potsdam, 05.08.2011 - 24 C 163/11 Die Neuplanung einer technischen Anlage stellt mithin kein Umbau im Sinne des § 76 Abs. 1 HOAI (vergleiche OLG Brandenburg Urteil vom 05.11.1999 Aktenzeichen 4 U 47/99).